Verkehrsanordnung: Albispassstrasse

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
26.6.2025
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Verkehrsanordnung: Albispassstrasse, Hausen am Albis


Dauernde Verkehrsanordnung


Auf Antrag der Gemeinde Hausen am Albis und im Einvernehmen mit der Baudirektion des Kantons Zürich hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:


Albispassstrasse:

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Bevölkerung vor übermässiger Lärmbelastung (Motorenlärm) zu schützen wird die allgemeine Ausserortshöchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf dem verbliebenen Abschnitt der Albispassstrasse (ca. 210 Meter) ebenfalls auf 60 km/h beschränkt.


Verfügende Stelle

Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.07.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich