Verkehrsanordnung: Albispassstrasse, Hausen am Albis
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Hausen am Albis und im Einvernehmen mit der Baudirektion des Kantons Zürich hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Albispassstrasse:
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Bevölkerung vor übermässiger Lärmbelastung (Motorenlärm) zu schützen wird die allgemeine Ausserortshöchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf dem verbliebenen Abschnitt der Albispassstrasse (ca. 210 Meter) ebenfalls auf 60 km/h beschränkt.
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.07.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich