Ersatzwahl von einem Mitglied der Baukommission für die Amtsdauer 2022 bis 2026 / Provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung zweite Frist

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Hausen am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
10.7.2023
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Ersatzwahl von einem Mitglied der Baukommission für die Amtsdauer 2022 bis 2026 / Provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung zweite Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 26. Mai 2023 sind für die am 22. Oktober 2023 stattfindende Ersatzwahl eines Mitglieds der Baukommission für die Amtsdauer 2022/2026 innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

In Anwendung des Gesetzes über die Politischen Rechte sowie Artikel 7 der Gemeindeordnung wird eine neue Frist von sieben Tagen bis am Dienstag, 18. Juli 2023 um 11:30 Uhr angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen werden kann oder auch neue Wahlvorschläge auf der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Hausen am Albis, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis, eingereicht werden können.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Hausen am Albis hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Hausen am Albis unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Die Urnenwahl wird am 22. Oktober 2023 durchgeführt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Hausen am Albis, 11. Juli 2023
Der Gemeinderat