Sold- und Gebührenreglement Feuerwehr Hausen

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
3.4.2025
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Reglemente und Verordnungen

Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 25. März 2025 eine Teilrevision des Gebührenreglements zur Feuerwehrverordnung  genehmigt und das Reglement in "Sold- und Gebührenreglement der Feuerwehr" umbenannt. Es wird per 1. Juni 2025 in Kraft gesetzt.

 

Das Reglement und der dazugehörige Beschluss sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegen während der Rekursfrist in der Einwohnerkontrolle, Gemeindehaus, zur Einsicht auf.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Hausen am Albis, 4. April 2025

 

Der Gemeinderat

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25 03 25 Sold- und Gebührenreglement der Feuerwehr.pdfHerunterladen
GRB 982025 - Sold- und Gebührenreglement der Feuer.pdfHerunterladen