Reglemente und Verordnungen
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 25. März 2025 eine Teilrevision des Gebührenreglements zur Feuerwehrverordnung genehmigt und das Reglement in "Sold- und Gebührenreglement der Feuerwehr" umbenannt. Es wird per 1. Juni 2025 in Kraft gesetzt.
Das Reglement und der dazugehörige Beschluss sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegen während der Rekursfrist in der Einwohnerkontrolle, Gemeindehaus, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Hausen am Albis, 4. April 2025
Der Gemeinderat