Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Ebertswilerstrasse 2, Hausen am Albis
Betrifft
8915 Hausen am Albis
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 7. Februar 2023 den Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis und den Eigentümern, Hilaris Liegenschaften AG, Frau Beatrice Sommerauer und Herr Beat Nägelin, für die Liegenschaft Inv.-Nr. 50, Vers.-Nr. 695 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2208, Ebertswilerstrasse 2, Hausen am Albis, genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der
Rekursfrist beim Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis,
öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,
schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung
einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 10.04.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.