Erinnerung Ersatzwahl GR/GA

Veröffentlicht von
Fahrwangen
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
6.11.2023
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Erinnerung Ersatzwahl Gemeinderat und Gemeindeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang vom 7. Januar 2024, Anmeldeverfahren

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen
Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis
spätestens Freitag, 24. November 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei
Fahrwangen eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt
angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt
(Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem
Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

 

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere
Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den
Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

Die erforderlichen Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen
oder hier heruntergeladen werden.

 

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang
jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin
gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Ein erster Wahlgang
(Urnenwahl) findet in jedem Fall statt. Im ersten Wahlgang sind stille Wahlen
nicht möglich. Zudem kann eine Person als Gemeindeammann nur gültige
Stimmen erhalten, wenn sie bereits als Gemeinderat gewählt ist oder
gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird.