Publikation Ersatzwahl Gemeinderat und Gemeindeammann

Veröffentlicht von
Fahrwangen
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
17.10.2023
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Ersatzwahl Gemeinderat und Gemeindeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang vom 7. Januar 2024, Anmeldeverfahren

Gemeindeammann Patrick Fischer tritt aus persönlichen Gründen aus dem Gemeinderat aus (siehe separate Publikation). Die Ersatzwahl findet am 7. Januar 2024 statt. Der Gemeinderat dankt Patrick Fischer für seinen jahrelangen Einsatz herzlich.

 

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 24. November 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fahrwangen eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

 

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

 

Die erforderlichen Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.

 

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Ein erster Wahlgang (Urnenwahl) findet in jedem Fall statt. Im ersten Wahlgang sind stille Wahlen nicht möglich. Zudem kann eine Person als Gemeindeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie bereits als Gemeinderat gewählt ist oder gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird.