Verkehrsanordnung Kindergarten- und Hallenareal neu

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Fahrwangen
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
28.11.2023
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Verkehrsanordnung Kindergarten- und Hallenareal

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 - 4 SVG und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 wird folgende Verkehrsanordnung revoziert bzw. neu verfügt.

 

Fahrwangen:

 

Revokation der Publikation vom 15.01.2016, Verbot für Motorfahrzeuge, Sign. 2.14.

 

Neu:

Fussweg zwischen Aescherstrasse 20 (Parzelle Nr. 1310) und 24 (Parzelle Nr. 1454), führend zu Aescherstrasse 26 (Parzelle 1455), Teilstück ab Wegkurve auf Parzellengrenze 1455 in Richtung Aeschstrasse 28 (alter Kindergarten) bis Aescherstrasse 26 (Mehrzweckhalle).

Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen (Signal Nr. 2.01), mit Zusatz: «Ausgenommen Unterhaltsdienste sowie mit Bewilligung des Gemeinderates Zufahrt gestattet».

 

Einsprachen:

Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen digitalen Amtsblatt vom 30.11.2023 bis 03.01.2024 beim Gemeinderat Fahrwangen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.