Gebührentarif (GebT) der Politischen Gemeinde Bonstetten; Revision

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Bonstetten
Rubrik
Taxordnung
Veröffentlicht am
20.4.2020
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Gebührentarif (GebT) der Politischen Gemeinde Bonstetten; Moderate Revision

An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017 wurde die neue Gebührenverordnung (GebV) durch den Souverän genehmigt und per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Die verabschiedete Gebührenverordnung ist die gesetzliche Grundlage für die Gebühren für Verwaltungsleistungen der Gemeinde Bonstetten. Der Gemeinderat hat bei Annahme der Vorlage angekündigt, basierend auf die Gebührenverordnung einen Gebührentarif (GebT) zu erlassen. Mit Beschluss vom 4. Juni 2019 hat der Gemeinderat den Gebührentarif (GebT) verabschiedet und per 1. August 2019 in Kraft gesetzt.


Gestützt auf die Revision der Frischwassergebühren, wurden diese mit Beschluss vom 11. Februar 2020 dem Selbstfinanzierungsprinzip angepasst. Ebenso wurde mit Beschluss vom 3. März 2020 festgelegt, dass Angehörige des muslimischen Glaubens sich auf dem Friedhof Witikon beerdigen lassen können. Im Zuge dessen hat der Gemeinderat die Weiterverrechnung dieser Gebühren beschlossen. Darüber hinaus stellte man fest, dass die Weiterverrechnungsmöglichkeit der Aufsicht über die in Bonstetten domizilierten Kinderkrippen und Horte gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 23. April 2013 nicht in den aktuellen Gebührentarif eingeflossen ist. Diese Nachträge wurden nun vorgenommen.


Der revidierte Gebührentarif (GebT) kann von der Gemeindewebseite unter „Neuigkeiten“ heruntergeladen werden. Die überarbeitete Version des Gebührentarifs soll per 1. Juli 2020 in Kraft treten.


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A. Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag, sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.


Bonstetten, 21. April 2020, Gemeinderat Bonstetten