Aufgabenübertragung an eine kommunale Betriebsleitung der Primarschule - Beschluss als Gebundene Ausgabe
Die Primarschulpflege Bonstetten hat mit Beschluss vom 15. April 2025 festgelegt, die bislang von kantonal angestellten Schulleiterinnen und Schulleitern wahrgenommenen betrieblichen Aufgaben per 01.08.2025 an eine kommunal anzustellende Betriebsleitung zu delegieren. Die damit verbundene Stellenschaffung erfolgt kostenneutral.
Gemäss § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG) gelten Ausgaben als gebunden, wenn die Gemeinde durch einen Rechtssatz, durch einen Entscheid eines Gerichts oder einer Aufsichtsbehörde oder durch einen früheren Beschluss der zuständigen Organe oder Behörden zu ihrer Vornahme verpflichtet ist und ihr sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt.
Die Kommunalisierung der Betriebsleitung erfüllt aus Sicht der Primarschulpflege diese Tatbstände, da die Stelle zwingend auszuführende Aufgaben beinhaltet. Diese werden aktuell von der Schulleitung (kantonale Anstellung) wahrgenommen, jedoch vollständig durch die Gemeinde Bonstetten finanziert.
Der Beschluss ist auf der Website www.primarschule-bonstetten.ch abrufbar. Er liegt zudem während der Rekursfrist bei der Schulverwaltung, Schachenstrasse 85, 8906 Bonstetten zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
24.04.2025
Primarschulpflege Bonstetten