Änderung Verwendungszweck Legat Reichling Fonds

Veröffentlicht von
Bonstetten
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
7.4.2025
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Änderung des Verwendungszwecks Legat Reichling Fonds

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 31. März 2025 im Zusammenhang mit dem Projekt Spitex und Pflegewohnungen Bonstetten die Zweckänderung des Legats Reichling Fonds über CHF 118'114.27 geändert.

 

Der Beschluss ist auf der Webseite www.bonstetten.ch abrufbar. Er liegt während der Rekursfrist ebenfalls beim Schalter der Einwohnerdienste, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten zur Einsicht auf.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Bonstetten, 8. April 2025

Gemeinderat Bonstetten

 

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