Amtliche Publikation

Aufhebung Verkehrsbaulinie Rütistrasse - Stallikerstrasse

Veröffentlicht von
Bonstetten
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
9.11.2023
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Nutzungsplanung: Ersatzlose Aufhebung von Verkehrsbau- und Niveaulinien Im Wolfen - Dachenmas


Betrifft

8906 Bonstetten


Genehmigung


Die mit Beschluss Nr. 65 von der Gemeindeversammlung Bonstetten am 27. Juni 2023 beschlossene ersatzlose Aufhebung der Verkehrsbau- und Niveaulinien RRB Nr. 2523/1972, in den Gebieten "Im Wolfen" und "Dachenmas", Abschnitt Rüti- bis Stallikerstrasse, wurde gemäss den eingereichten Akten durch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich genehmigt.


Beschluss/Verfügungsnummer: 8524

Beschluss/Verfügungsdatum: 2023-10-31

Gerichtliche Entscheidinstanz: Baurekursgericht des Kantons Zürich


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen die Genehmigungsverfügung kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in 3-facher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 11.12.2023


Kontaktstelle

Gemeindeverwaltung Bonstetten

Bereich Hochbau

Am Rainli 2

8906 Bonstetten

Tel.: 044 701 95 25

Mail: hochbau@bonstetten.ch