Gemeindeurnenabstimmung vom 23. April 2023; Anordnung

Veröffentlicht von
Bonstetten
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
9.3.2023
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Anordnung einer Urnenabstimmung am 23. April 2023;
Einladung zur Informationsveranstaltung am 13. März 2023

Mit Beschluss vom 07. März 2023 hat der Gemeinderat eine Gemeindeurnenabstimmung über folgende Vorlage auf Sonntag, 23. April 2023 angesetzt:

 

  1. Zustimmung zum Kauf der Liegenschaft Kat. Nr. 1129, GB Bonstetten, Dorfstrasse 21, zum Preis von CHF 1'195'000, zur Verwendung als Asyl- und Sozialunterkunft

 

Der Antrag und der Beleuchtende Bericht sind auf der Gemeindewebsite ersichtlich und werden in der Woche 13 den Stimmberechtigten per Post zugestellt.

 

Stimmberechtigung

Das Stimm- und Wahlrecht und die weiteren politischen Rechte in Kantons- und Gemeinde­angelegenheiten stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die in der Gemeinde wohnen, das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in eidgenössischen Angelegenheiten stimm­berechtigt sind. Das bereinigte Stimmregister liegt bis am Freitag vor der Abstimmung in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis nicht erhalten haben, können diesen bis am Freitag vor der Abstimmung, 11.30 Uhr, bei der Einwohnerkontrolle verlangen.

 

Stimmabgabe an der Urne

Bezüglich den Urnenstandorten und -öffnungszeiten wird auf den Aufdruck auf dem Stimm­rechtsausweis verwiesen. Der Stimmrechtsausweis ist bei der Stimmabgabe abzugeben.

 

Briefliche Stimmabgabe

Für die briefliche Stimmabgabe sind die Merkpunkte auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

 

Vorzeitige Stimmabgabe

Stimmberechtigte, die am Gang zur Urne verhindert sind oder auf die briefliche Stimm­abgabe verzichten, können vor dem Abstimmungstag während den Schalter­öffnungszeiten, persönlich oder durch einen Stellvertreter (s. unten), ihre Stimmzettel in der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerdienste) abgeben.

 

Stellvertretung

Stimmberechtigte können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Der Stimmrechtsausweis muss dabei unterschrieben werden und kann dann, zusammen mit den Stimmzetteln, dem/der Vertreter/Vertreterin mit an die Urne gegeben werden. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Informationsveranstaltung vom 13. März 2023, 20.00 Uhr, im Primarschulhaus 4

 

Der Gemeinderat lädt die Stimmbevölkerung zu einer Informationsveranstaltung zum obgenannten Geschäft ein. Gerne beantwortet er Ihre Fragen und freut sich auf zahlreiche Besucher/innen.

 

 

Bonstetten, 10. März 2023

Gemeinderat Bonstetten