Teilrevision Gebührentarif (GebT) per 1. Januar 2025

Veröffentlicht von
Bonstetten
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
11.11.2024
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Teilrevision des Gebührentarifs (GebT) der Politischen Gemeinde Bonstetten per 1. Januar 2025

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 4. November 2024 die Teilrevision des folgenden Reglements genehmigt:

 

Gebührentarif (GebT) der Politischen Gemeinde Bonstetten

 

Der teilrevidierte Gebührtenarif ist (mit den Änderungen) auf der Webseite www.bonstetten.ch abrufbar. Es liegt zudem während der Rekursfrist ein Exemplar beim Schalter der Einwohnerdienste, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten zur Einsicht auf. Die Teilrevision tritt nach unbenutztem Rechtsmittel per 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Bonstetten, 12. November 2024

Gemeinderat Bonstetten