Bau- und Zonenordnung; Teilrevision Einführung Kommunaler Mehrwertausgleich MAG; Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Bonstetten hat an der Sitzung vom 26. Januar 2021 mit Beschluss-Nr. 643 die Bau- und Zonenordnung BZO; Teilrevision Kommunaler Mehrwertausgleich zuhanden der öffentlichen Auflage gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes PBG verabschiedet.
Rechtliche Hinweise und Fristen:
Ort der Planauflage
Gemeinde Bonstetten
Bereich Hochbau
Am Rainli 2
8906 Bonstetten
Rechtliche Hinweise
Der Gemeinderatsbeschluss und die Planungsunterlagen liegen während den aktuellen Öffnungszeiten im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während der öffentlichen Auflage kann sich jedermann zum Inhalt mit einem Antrag und dessen Begründung bis spätestens 12. April 2021 äussern. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Teilrevision entschieden.
Allfällige Eingaben sind schriftlich an den Gemeinderat Bonstetten, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 12. April 2021
Gemeinderat Bonstetten