Information zur Nachtparkiergebühr

Veröffentlicht von
Affoltern am Albis
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
7.1.2019
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Informationen zur Nachtparkiergebühr

Das regelmässige nächtliche Parkieren von Motorfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichem Grund der Stadt Affoltern am Albis ist gebührenpflichtig (gesteigerter Gemeingebrauch). Die Grundlage dafür bildet die Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund vom 7. Dezember 2015. Es ist unerheblich, ob ein privater Abstellplatz oder eine Garage gemietet wurde. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise.


Der Gemeinderat, heute Stadtrat, definierte in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2015 den Begriff „regelmässig“ wie folgt:


Bei      3 nacheinander durchgeführten Kontrollen =         3 Feststellungen

Bei      5 nacheinander durchgeführten Kontrollen =         4 Feststellungen

Bei      6 nacheinander durchgeführten Kontrollen =         5 Feststellungen

Bis      8 nacheinander durchgeführte Kontrollen   =         6 Feststellungen

Bis      10 nacheinander durchgeführte Kontrollen  =         7 Feststellungen

Bis      12 nacheinander durchgeführte Kontrollen  =         8 Feststellungen


Gebühren pro Monat

  • Für Personenwagen bis 3,5 Tonnen, Anhänger an leichte Motorwagen sowie dreirädrige Motor-/Elektrofahrzeuge                            Fr.  35.00
  • Für schwere Motorwagen, Anhänger an schwere Motor-Wagen, Wohnwagen, Bootsanhänger, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftsfahrzeuge                                                                              Fr. 100.00


An-/Abmeldung

  • Jeder Lenker eines Motorfahrzeuges, welcher in Affoltern am Albis Wohnsitz nimmt bzw. hat und das von ihm gelenkte Fahrzeug auf öffentlichem Grund parkiert, ist gebührenpflichtig und muss sich entsprechend anmelden.
  • Besucher, welche regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund parkieren, sind ebenfalls gebührenpflichtig und müssen sich entsprechend anmelden.
  • Zieht ein Fahrzeuglenker in eine andere Gemeinde und das Fahrzeug steht nicht mehr auf öffentlichem Grund der Stadt Affoltern am Albis, muss eine Abmeldung erfolgen, da die Abmeldung beim Einwohneramt nicht automatisch der Nachtparkier kontrolle gemeldet wird.


Sämtliche Änderungen sind innerhalb von 14 Tagen zu melden.


Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Online- An-/Abmeldung erhalten Sie unter: www.stadtaffoltern.ch Suchbegriff Nachtpark.


Weitere Auskünfte/An-/Abmeldung

Stadtpolizei, Obere Bahnhofstrasse 7, Postfach, 8910 Affoltern am Albis

Tel. 044 762 56 76, Email: nachtpark@stadtaffoltern.ch