Amtliche Publikation

Taxordnung 2022 - Pflege stationär

Veröffentlicht von
Affoltern am Albis
Rubrik
Taxordnung
Veröffentlicht am
8.11.2021
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Taxordnung

Der Stadtrat Affoltern am Albis hat mit Beschluss vom 2. November 2021 die Taxordnung Pflege stationär 2022 für Seewadel - Zentrum für Gesundheit und Alter genehmigt.

 

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist am Empfang im Pflegeheim Seewadel - Gesundheit und Alter, Giessenstrasse 23a, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.

 

9. November 2021

Stadtrat Affoltern am Albis