Nachvollzug Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) infolge Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO)
Der Stadtrat Affoltern am Albis hat am 1. April 2025 beschlossen, Art. 23 der Siedlungsentwässerungsverordnung dem Wortlaut der geänderten Bau- und Zonenordnung anzupassen.
Der entsprechende Beschluss dazu ist unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist bei der Abteilung Präsidiales, 3. Stock, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8. April 2025
Stadtrat Affoltern am Albis