Nachvollzug Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) infolge Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO)

Veröffentlicht von
Affoltern am Albis
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
7.4.2025
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Nachvollzug Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) infolge Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO)

Der Stadtrat Affoltern am Albis hat am 1. April 2025 beschlossen, Art. 23 der Siedlungsentwässerungsverordnung dem Wortlaut der geänderten Bau- und Zonenordnung anzupassen. 

 

Der entsprechende Beschluss dazu ist unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist bei der Abteilung Präsidiales, 3. Stock, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.

 

    Rechtsmittelbelehrung:

    Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis

     

    • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen

     

    • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

     

    Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

     

    8. April 2025

    Stadtrat Affoltern am Albis

    Anhänge
    Dateiname
    Stadtratsbeschluss Nr. 118 vom 1. April 2025 betreffend Anpassung Art. 23 SEVO.pdfHerunterladen