Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Harmonisierung der Baubegriffe
Betrifft
8910 Affoltern am Albis
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung
Die Stimmberechtigten der Stadt Affoltern am Albis haben an der Urne vom 22. September 2024 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Harmonisierung der Baubegriffe festgesetzt. Gegen die Urnenabstimmung wurde gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrats Affoltern vom 2. Oktober 2024 kein Rechtsmittel eingelegt. Die Baudirektion Kanton Zürich genehmigte die Teilrevision mit Verfügung Nr. 287/24 vom 29. November 2024.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Unterlagen liegen ab dem 13. Dezember 2024 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Stadtverwaltung, Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro K13, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis auf (§ 5 Abs. 3 PBG) und sind zusätzlich unter www.stadtaffoltern.ch einsehbar.
Gegen den Festsetzungsentscheid und den Genehmigungsentscheid kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 13.01.2025
Kontaktstelle
Stadt Affoltern am Albis
Abteilung Bau und Infrastruktur
Obere Bahnhofstrasse 7
8910 Affoltern am Albis