Nutzungsplanung: Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss §§ 7 Abs. 2 und 13 Abs. 3 PBG, Affoltern am Albis
Öffentliche Auflage
Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 8. Juli 2025 verfügt:
I. Der Entwurf für die Festsetzung der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. b und 13 Abs. 1 Waldgesetz (WaG) in der Gemeinde Affoltern am Albis wird vom 18. Juli bis 16. September 2025 öffentlich aufgelegt. In der gleichen Zeit findet die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger statt.
II. Die Auflage erfolgt über die gesamte Frist während der Bürozeiten bei der Stadt Affoltern am Albis, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis sowie beim Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich. Zudem sind die neuen Waldgrenzen sowie die kantonalen und regionalen Nutzungszonen während der Auflagefrist im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) als projektierte Linien und Flächen einsehbar (siehe kantonaler GIS-Browser: https://maps.zh.ch/s/6fbbysqh).
III. Während der Auflagefrist kann jede Person zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis zum 16. September 2025 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, einzureichen.
IV. Bei Fragen zur statischen Waldgrenze gibt das Amt für Landschaft und Natur (Abteilung Wald, Andreas Weber, 043 259 29 75, [email protected]) und bei Fragen zu den kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie zum Verfahren das Amt für Raumentwicklung (Abteilung Raumplanung, Brigitte Fürer, 043 259 56 62, [email protected]) Auskunft.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 16.09.2025
Öffentliche Auflage (§ 7 Planungs- und Baugesetz)
Kontaktstelle
Siehe Dispositiv Nr. 4
Weitere Angaben zur Meldung
Die Unterlagen liegen vom 18. Juli 2025, während 60 Tagen bei der Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro K13, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, zu den ordentlichen Bürozeiten, oder auf der Homepage der Stadt Affoltern am Albis zur Einsichtnahme auf.