Verkehrsanordnung: Ferenbacherstrasse
Betrifft
8910 Affoltern am Albis/ 8909 Zwillikon
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Stadt Affoltern am Albis hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt.
Ferenbacherstrasse
Abschnitt Litzistrasse bis Weidstrasse. Auf dem vorerwähnten Strassenabschnitt ist der Verkehr mit Motorwagen und Motorräder verboten. Der Zubringerdienst sowie der land- und forstwirtschaftliche Verkehr sind gestattet.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 2. Juni 2022
3. Mai 2022
Stadtrat Affoltern am Albis