Allgemeines Feuerverbot und Feuerwerksverbot ab Freitag, 29. Juli 2022, 12.00 Uhr

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Affoltern am Albis
Rubrik
Allgemeinverfügung
Veröffentlicht am
29.7.2022
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Allgemeines Feuerverbot und Feuerwerksverbot ab Freitag, 29. Juli 2022, 12.00 Uhr

Gemäss Verfügung des Stadtrates Sicherheit vom 27. Juli 2022 ist ab Freitag, 29. Juli 2022, 12.00 Uhr eine allgemeines Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Stadtgebiet (Affoltern am Albis und Zwillikon)  in Kraft.

 

Ab diesem Zeitpunkt wird das Entzünden von Feuerwerk (inkl. Kleinfeuerwerk) und offenem Feuer (inkl. 1. August-Feuer und Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle) im Freien sowie das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen, bis auf Wiederruf verboten. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Balkone und Gartensitzplätze sowie Dachterrassen.

 

Das Grillieren mit einem, resp. Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills bleibt im Freien, aber auch auf (privaten) Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen, vorbehältlich anderslautender Regeln der jeweiligen Hausverwaltung und vorbehältlich der Verwendung mit der nötigen Sorgfalt (Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfesten Untergrund), erlaubt.

 

Die Verfügung ist der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch
angehängt und liegt während der Rekursfrist bei der Abteilung Präsidiales,
3. Stock, Verwaltungszentrum, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, zur
Einsicht auf.

 

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Stadtrat Affoltern am Albis, Marktplatz, Postfach, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren um Neubeurteilung muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

 

29. Juli 2022
Abteilung Sicherhei

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