Abstimmung "Teilrevision der Personalverordnung" vom Sonntag, 3. März 2024
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Abstimmung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
5. März 2024
Wahlbüro Affoltern am Albis