Amtliche Publikation

Taxordnung Spitex Seewadel und Pflegeheim Seewadel

Veröffentlicht von
Affoltern am Albis
Rubrik
Taxordnung
Veröffentlicht am
11.10.2021
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Taxordnung

Der Stadtrat Affoltern am Albis hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2021 aufgrund einer Gesetzesänderung angepasste Taxordnung für den Seewadel - Zentrum für Gesundheit und Alter genehmigt.

 

Die Beschlüsse liegen während der Rekursfrist am Empfang des Seewadels - Zentrum für Gesundheit und Alter, Giessenstrasse 23a , 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.

 

Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.

 

12. Oktober 2021

Stadtrat Affoltern am Albis

Anhänge
Dateiname
Taxordnung Pflege stationär - Anpassung aufgrund gesetzlicher Änderung.pdfHerunterladen
Taxordnung Anpassung Aufgrund gesetzlicher Änderung 2021.pdfHerunterladen