Amtliche Publikation

Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung

Veröffentlicht von
Affoltern am Albis
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
23.1.2023
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Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, kommunaler Mehrwertausgleich


Betrifft

8910 Affoltern am Albis


Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung


Die Stimmberechtigten der Stadt Affoltern am Albis haben an der Urne vom 25. September 2022 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung in Sachen kommunaler Mehrwertausgleich festgesetzt. Gegen die Urnenabstimmung wurde gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrats Affoltern vom 9. November 2022 kein Rechtsmittel eingelegt. Die Baudirektion Kanton Zürich genehmigte die Teilrevision mit Verfügung Nr. 1197/22 vom 9. Januar 2023



Rechtliche Hinweise und Fristen


Die Unterlagen liegen ab dem 24. Januar 2023 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Stadtverwaltung, Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro K13, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis auf.


Gegen den Festsetzungsentscheid und den Genehmigungsentscheid kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff PBG).


Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 23.02.2023


Kontaktstelle

Stadt Affoltern am Albis

Abteilung Bau und Infrastruktur

Obere Bahnhofstrasse 7

8910 Affoltern am Albis