Grabaufhebungen 2020

Veröffentlicht von
Aeugst am Albis
Rubrik
Bestattungen
Veröffentlicht am
16.3.2020
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Friedhof Aeugst am Albis


Aufhebung der folgenden Gräber per 30. April 2020:


Urnengräber              Todesjahr 1999 oder früher

Erdbestattungsgräber  Todesjahr 1999 oder früher

Kindergräber              Todesjahr 1999 oder früher


Die Ruhefrist resp. Mietzeit für die obgenannten Gräber endete am 31. Dezember 2019, so dass diese, gestützt auf Art. 30 der Bestattungs- und Friedhofverordnung vom 13. Juli 2010, im Mai 2020 aufgehoben werden. Sind Grabmal, Pflanzen oder andere Gegenstände gewünscht, werden die Angehörigen gebeten, sich spätestens bis zum


15. April 2020

mit der Friedhofsverwaltung

Sandra Steim

Dorfstrasse 22, Postfach

8914 Aeugst am Albis

Tel. 044 763 50 60

E-Mail sandra.steim@aeugst-albis.ch


in Verbindung zu setzen (sofern nicht bereits erfolgt). Nach dieser Frist werden die Gräber vom Friedhofgärtner geräumt. Gräber, in denen nachträglich Aschenurnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Falls jedoch die Umbettung einer Urne, für welche die Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist und deren Zustand es zulässt, ins Gemeinschaftsgrab oder in ein Urnenreihengrab gewünscht wird, ist dies mit entsprechender Kostenfolge möglich. Auch hier wird um Mitteilung bis zum 15. April 2020 gebeten.


Für verspätet geltend gemachte Ansprüche wird keine Haftung übernommen.

 


Aeugst am Albis, 17. März 2020

Bestattungsamt Aeugst am Albis