Gebührenfestsetzung 2025

Veröffentlicht von
Aeugst am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
28.11.2024
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Gebührenfestsetzung 2025: Kehricht, Wasser- und Abwassergebühren

 

Der Gemeinderat Aeugst hat an seiner Sitzung vom 26. November 2024 die Gebührenansätze für das Jahr 2025 festgelegt. Sie bleiben zum Vorjahr unverändert. 

 

Gebühr 1.1.2025-31.12.2025 Jahr 2025 exkl. MwSt. Vorjahr exkl. MwSt.
Wasser Grundgebühr pro m2 gewichtete Grundstücksfläche CHF 0.39 unverändert
Wasser Verbrauchsgebühr je m3 CHF 2.20 unverändert
Abwasser pro m2 gewichtete Grundstücksfläche CHF 0.30 unverändert
Abwasser Verbrauchsgebühr je m3 CHF 1.00 unverändert
Kehrichtgebühr Kleinhaushalt

CHF 180.00

unverändert
Kehrichtgebühr Haushalt, pro Haushalt CHF 225.00 unverändert
Kehrichtgebühr Gewerbe, pro Gewerbe CHF 155.00 unverändert

 

Die Mehrwertsteuer beträgt für die Wassergebühren 2.6% und für die Abwasser- und Kehrichtgebühren 8.1%. 

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

 

Gemeinderat Aeugst

29. November 2024