Gebührenfestsetzung 2025: Kehricht, Wasser- und Abwassergebühren
Der Gemeinderat Aeugst hat an seiner Sitzung vom 26. November 2024 die Gebührenansätze für das Jahr 2025 festgelegt. Sie bleiben zum Vorjahr unverändert.
Gebühr 1.1.2025-31.12.2025 | Jahr 2025 exkl. MwSt. | Vorjahr exkl. MwSt. |
Wasser Grundgebühr pro m2 gewichtete Grundstücksfläche | CHF 0.39 | unverändert |
Wasser Verbrauchsgebühr je m3 | CHF 2.20 | unverändert |
Abwasser pro m2 gewichtete Grundstücksfläche | CHF 0.30 | unverändert |
Abwasser Verbrauchsgebühr je m3 | CHF 1.00 | unverändert |
Kehrichtgebühr Kleinhaushalt |
CHF 180.00 |
unverändert |
Kehrichtgebühr Haushalt, pro Haushalt | CHF 225.00 | unverändert |
Kehrichtgebühr Gewerbe, pro Gewerbe | CHF 155.00 | unverändert |
Die Mehrwertsteuer beträgt für die Wassergebühren 2.6% und für die Abwasser- und Kehrichtgebühren 8.1%.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemeinderat Aeugst
29. November 2024