Amtliche Publikation

Ersatzwahl Mitglied Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Veröffentlicht von
Aeugst am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
24.8.2023
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Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026

Für den aus der Primarschulpflege Aeugst am Albis zurücktretenden Adrian Glutz ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022-2026 zu wählen. In Anwendung von Artikel 4f. der Gemeindeordnung sowie § 48f. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 4. Oktober 2023 Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 22, Postfach, 8914 Aeugst am Albis einzureichen. 

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Aeugst am Albis hat. Die Kandidatin bzw. der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Aeugst am Albis, Dorfstrasse 22, Posfach, 8914 Aeugst am Albis erhältlich.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Aeugst am Albis unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenständig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 26. November 2023 eine Urnenwahl durchgeführt. 

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. 

 

25. August 2023

Gemeinderat Aeugst am Albis