Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 (provisorischer Wahlvorschlag)

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Aeugst am Albis
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Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
16.7.2020
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Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 (provisorischer Wahlvorschlag)

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 5. Juni 2020 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

In Anwendung von Art. 5 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens 24. Juli 2020, angesetzt, inner welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Aeugst am Albis, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst als wahlleitende Behörde eingereicht werden.


Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Aeugst am Albis hat. Die Kandidatin bzw. der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.


Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Dies können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.


Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss §54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, oder ist eine stille Wahl nicht vorgesehen, wird eine Urnenwahl mit amtlichem Wahlzettel/amtlichen Wahlzetteln oder einem leeren Wahlzettel durchgeführt.


Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


17. Juli 2020

Gemeinderat Aeugst am Albis