Genehmigung Schutzvertrag - Wohnhaus Vers.-Nr. 500, Dorfstrasse 20

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Aeugst am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
20.5.2021
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Genehmigung Schutzvertrag - Wohnhaus Vers.Nr. 500, Dorfstrasse 20

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat der Gemeinderat den Schutzvertrag zwischen der Gemeinde Aeugst am Albis und der Eigentümerschaft des Gebäudes Vers.Nr. 500, Kat.Nr. 1096, Dorfstrasse 20, 8914 Aeugst am Albis, Inv.Nr. 32, gestützt auf § 205 lit. d des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) genehmigt. 

 

Die Unterlagen liegen ab 21. Mai 2021 während 30 Tagen im Gemeindehaus, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. 

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.