Drei kommunale Abstimmungsvorlagen am 19. November 2023

Veröffentlicht von
Wettswil am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
9.10.2023
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Drei kommunale Abstimmungsvorlagen am 19. November 2023

Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. stimmen am 19. November 2023 gleich über drei kommunale Vorlagen ab. Der Beleuchtende Bericht dazu ist ab 20. Oktober 2023 verfügbar.

Neben einem allfälligen zweiten Wahlgang des Ständerates sowie dem revidierten Gründungsvertrag der IKA DILECA, stimmen die Wettswiler Stimmberechtigten am 19. November 2023 über wegweisende Vorlagen ab. Dabei stehen die beiden Abstimmungsvorlagen «Teilrevision der Nutzungsplanung Weierächer-Grabmatten» sowie die «Totalrevision des kommunalen Verkehrsrichtplans» in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander. Hauptanlass für die beiden Abstimmungsvorlagen ist das laufende Quartierplanverfahren Weierächer-Grabmatten. Das Quartierplanverfahren wirkt sich auf weitere Planungsinstrumente, nämlich die Verkehrsichtplanung sowie auf die Nutzungsplanung aus. Diese sind entsprechend zu überarbeiten und müssen den Stimmberechtigten unterbreitet werden.

 

Das Gebiet Weierächer-Grabmatten gehörte gemäss kommunalem Zonenplan mit Bauordnung aus dem Jahr 1964 zur Wohnzone. In den 80er Jahren wies die Gemeindeversammlung das Gebiet Weierächer-Grabmatten der Reservezone zu. Nach einem Rechtsmittelverfahren gegen diesen Entscheid, welches mit Entscheid durch das Bundesgericht abgeschlossen wurde, musste die Zonenplanung angepasst und das Gebiet der Bauzone zugeteilt werden. Das Quartierplangebiet ist seither weitgehend unerschlossenes Bauland. Damit aus dem nicht erschlossenen Bauland im Quartier Weierächer-Grabmatten baureifes Land wird, müssen einerseits die ausreichende Erschliessung geplant, projektiert und gebaut werden. Anderseits sind zonenkonforme überbaubare Grundstücke auszuformen. Dies geschieht im Quartierplanverfahren, an welchen ausschliesslich die im Gebiet betroffenen Grundeigentümer beteiligt sind. Die Genehmigung des Quartierplanes sowie die Umsetzung der Vorhaben im Quartierplanverfahren setzen jedoch die Rechtskraft der beiden Abstimmungsvorlagen voraus. Lehnen die Stimmberechtigten eine oder beide der Abstimmungsvorlagen am 19. November 2023 ab, verhindert dies nicht das Quartierplanverfahren oder eine spätere Überbauung des Gebietes Weierächer-Grabmatten. Die Abstimmungsvorlagen müssten überarbeitet werden, wobei sie danach inhaltlich kaum wesentlich von den aktuellen Vorlagen abweichen dürften. Umgekehrt wird mit einer Annahme der Vorlage keine bestimmte Erschliessungsvariante priorisieren oder festgelegt noch die Weichenstellung im Quartierplangebiet grundsätzlich beeinflusst.

Teilrevision Nutzungsplanung «Weierächer-Grabmatten»

Das neue Quartier «Weierächer-Grabmatten» inklusive dessen Erschliessung, müssen vollständig innerhalb der Bauzone realisiert werden. Im Rahmen der Ausarbeitung des Quartierplans «Weierächer-Grabmatten» hat sich gezeigt, dass im Bereich des Siedlungsrandes kleinere Anpassungen an der Zonengrenze zwischen der Landwirtschafts- und der Bauzone notwendig sind. Ebenfalls ist ein geringfügiger Abtausch innerhalb des Quartiers zwischen der Kern- und Wohnzone vorteilhaft. Dies wiederum führt dazu, dass der Perimeter der bereits bestehenden Gestaltungsplanpflicht aktualisiert werden muss.

 

Gleichzeitig wird die Zweckbestimmung des Gestaltungsplangebietes ergänzt, welche einerseits sicherstellt, dass das Gebiet einst gestalterisch, ökologisch und wohnhygienisch hochwertig überbaut wird. Anderseits wird damit eine bestmögliche Einordnung in die Topografie sowie eine gute Gestaltung des Siedlungsrandes und Übergang zum Landwirtschaftsgebiet sichergestellt und einem guten Lärmschutz Rechnung getragen.

Totalrevision kommunaler Verkehrsrichtplan

Die übergeordnete Gesetzgebung verlangt, dass die Gemeinden mindestens über einen Verkehrsrichtplan verfügen. Er dient den Behörden sowie der Verwaltung als strategisches Planungsinstrument. Als wichtiger Bestandteil der Ortsplanung ist der Verkehrsrichtplan bei Revisionen und bedeutenden Entwicklungen dem aktuellen Planungsstand oder den aktuellen Entwicklungsabsichten der Gemeinde anzupassen.

 

Der kommunale Richtplan von Wettswil a.A. stammt aus dem Jahr 1982 und ist überholt. Er ist somit ohnehin zu revidieren und dem aktuellen Planungsstand anzupassen. Gleichzeitig ist er auch auf die künftigen Entwicklungen im Quartierplangebiet Weierächer-Grabmatten abzustimmen. Der Verkehrsrichtplan enthält Massnahmen für den MIV, ÖV sowie den Fuss- und Veloverkehr. Diese beziehen sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Er weist keine parzellenscharfen Strassen im Quartierplangebiet aus und die Eintragungen entfalten auch keine Rechtswirkung gegenüber privaten Grundeigentümern.

 

Das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich hat beide Vorlagen vorgeprüft und eine Genehmigung in Aussicht gestellt.

Teilrevision Gründungsvertrag IKA DILECA

Die dritte kommunale Vorlage betrifft die Interkommunale Anstalt DILECA. Sie erbringt in den Bereichen des kommunalen Abfallwesens und der Feuerpolizei Dienst- und Sachleistungen jeglicher Art. Die Gemeinde Stallikon ist heute nicht Trägergemeinde der DILECA, nimmt jedoch dieselben Dienstleistungen in Anspruch wie die Trägergemeinden. Entsprechend soll sie als Trägergemeinde aufgenommen werden. Durch den Beitritt der Gemeinde Stallikon in die Trägerschaft der DILECA muss zwingend der Gründungsvertrag angepasst werden. Dies wurde zum Anlass genommen, den Gründungsvertrag zu überarbeiten, um den Herausforderungen der kommenden Jahre auch auf der gemeinderechtlichen Ebene optimal gerecht zu werden. Zudem mussten einzelne Bestimmungen aufgrund der Anforderungen des übergeordneten Rechts angepasst bzw. eingeführt werden.

 

Verkürzte Zustellfrist der Abstimmungsunterlagen

Aufgrund des allfälligen zweiten Wahlgangs des Ständerates gilt für die Urnenabstimmung vom 19. November 2023 eine verkürzte amtliche Zustellfrist der Wahlunterlagen von 10 Tagen vor dem Abstimmungssonntag. Der ausführliche Beleuchtend Bericht zu den kommunalen Abstimmungsvorlagen ist ab 20. Oktober 2023 auf der Website www.wettswil.ch sowie auf der App «Voteinfo» zugänglich.

Hindernisfreier Ausbau Ortsbushaltestellen

Die Detailprojekte für den hindernisfreien Ausbau der Ortsbushaltestellen wurden vorschriftsgemäss nach § 13 Strassengesetz vom 26. August bis 25. September 2023 für die allgemeine öffentliche Mitwirkung aufgelegt. Während dieser Zeit konnte sich jede Person dazu äussern.  

 

Es sind insgesamt rund 40 Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen. Die Wortmeldungen betreffen grösstenteils nicht den hindernisfreien Ausbau, sondern generell das Haltestellenkonzept. Zudem wurden die Kommunikation des Gemeinderates sowie das mögliche künftige Haltstellenkonzept stark kritisiert. Mit einem Beitrag im Affolter Anzeiger vom
20. September 2023 wurde das Vorgehen und die beiden Verfahren durch den Gemeinderat erläutert.

 

Die aufgelegenen Strassenprojekte für die Haltestellen Schürli, Beerimoos, Oberhusen und Strumbergächer werden nach den Vorschriften der Strassengesetzgebung weiterverfolgt. Dazu werden die eingegangenen Rückmeldungen zum hindernisfreien Ausbau der vier Haltestellen nun ausgewertet. Die definitiven Ausbauprojekte werden anschliessend nach der massgebenden kantonalen Strassengesetzgebung öffentlich aufgelegt und festgesetzt.

 

Gleichzeitig wird der Gemeinderat das Haltestellenkonzept gesamthaft sowie jede einzelne Haltestelle für sich kritisch hinterfragen und hinsichtlich einer nächsten Fahrplanperiode einen Grundsatzentscheid treffen müssen. Dabei wird er verschiedene Beurteilungskriterien heranziehen und diese gegeneinander abwägen. Der Gemeinderat wird die Bevölkerung zu gegebenem Zeitpunkt über den Entscheid zum Haltestellenkonzept informieren.

 

Gemeinderat Wettswil a.A.